• AGB


1.) Allgemeines
Der Vertrag kommt durch Beauftragung der Firma RTE Reinigungstechnik Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung als Auftragnehmermit dem  Firmensitz  in  8786 Rottenmann und  durch  den Auftraggeber  zustande. Der  Vertrag  entsteht  entweder  durch gemeinsames  Fertigen  eines  schriftlichen  Auftrages,  oder  durch  Legung  eines  Angebotes  durch  den  Auftragnehmer  und  schriftliche Auftragsbestätigung  durch  den  Auftraggeber  oder  umgekehrt.  Schriftliche  Angebote  des  Auftragnehmers  sind 14  Tage  gültig,  innerhalb welcher  Frist  der  Auftraggeber  den  Auftrag  schriftlich  bestätigen  muss.  Untrennbarer  Bestandteil  des  zustande  gekommenen  Vertrages sind  diese  allgemeinen  Geschäftsbedingungen,  so  wie  die  im  Vertrag  oder  im  Angebot  angeführten  Bedingungen,  Befristungen  und Beschreibungen.Widerspricht  der  Auftraggeber  diesen  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen,  lässt  jedoch  die  Ausführung  des  Auftrages zu,  erlangen  unsere  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  jedenfalls Geltung.  Gleichzeitig  werden  allenfalls  bestehende  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht anerkannt, und können auch nicht Grundlage des Vertrages werden.


2.) Preise
Die Preisgrundlage des Vertrages ist im Auftrag oder Angebot enthalten. Werden vom Auftraggeber über den Vertrag hinaus vor oder bei durch  Durchführung  der  Arbeiten,  zusätzliche  mündliche/schriftliche  Aufträge  erteilt,  so  gelten  für  diese  angemessene  Preise (Reinigung der  Stiegenhäuser,  welche  nicht  zu  einer  Wohnung/einem  Haus  gehören).  Die  Mindestverrechnungsdauer  liegt  bei  90  Minuten.  Jede weitere angebrochene Stunde wird im 15 Minutentakt abgerechnet. Die Preise sind nach dem jeweils geltenden Verbraucherpreisindex , welches vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlicht werden, wertgesichert.Das Entgelt ist nach erbrachter Leistung von Neukunden vor Ort in Bar zu bezahlen. Bestandskunden wird die Rechnung elektronisch oder per Post übermittelt.Der Auftraggeber trägt alle infolge seiner Säumigkeit entstehenden Mahn-und Inkassospesen, insbesondere die Kosten eines vom Auftragnehmer beauftragten Rechtsanwaltes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen bis zur Höhe von 12 % pa. zu verrechnen.Es wird eine Rüstzeit in Höhe von  15  Minuten  verrechnet. Rüstzeiten  sind  neben  derAusführungszeit  ein Teil  der Auftragszeit,  welche  nicht  direkt  beim  Auftraggeber stattfinden  muss/kann.  Rüstzeit  umfasst  im  Sinn  des  Arbeitsstudiums  alle Sollzeiten,  die  notwendig  sind,  um  ein  Arbeitssystem  darauf vorzubereiten,  einen  Auftrag  durchzuführen,  ggf.  noch  zusätzliche  Zeiten,  um  Arbeitssysteme  nach  Erledigung  des  Auftrags  in  den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.


3.) Leistungsausführung
Die  von  der  Firma  RTE Reinigungstechnik Denkmal-,  Fassaden-,  und  Gebäudereinigung erbringenden  Reinigungs-und  sonstigen  Leistungen werden nach dem Stand der Technik erbracht.Die Reinigung von Glasflächen erfolgt mit ausreichend Flüssigkeit, wodurch keine Kratzer oder Beschädigungen entstehen können. Da bestehende Beschädigungen von Glasflächen vor Auftragserteilung und Objektbesichtigung oft nicht erkennbar sind,daher erst nach Durchführung der Reinigung bei besonderen Lichtverhältnissen sichtbar sind (feine Kratzspuren und   Mattierungen),   gilt   dafür   Umkehr   der   Beweislast.   Der   Auftraggeber   hat   daher   zu   beweisen,   dass   die   Beschädigung   der Glasoberflächen  durch  den Auftragnehmer  verursacht  wurde.  Hinsichtlich  des  Verschuldens  des  Auftragnehmers  gilt  §1298  ABGB (Beweislast des Auftragnehmers).Der Auftragnehmer ist grundsätzlich in der Durchführung des Auftrages frei, er kann daher die Anzahl des  Personals,  die  Art die  Reinigung,  die  Art  der  Beweissicherung,  die  Art  der  Reinigungsgeräte,  Reinigungsmittel  und  Hilfsgeräte  frei wählen, es sei denn, im Auftrag ist eine besondere Ausführung vereinbart oder der Auftraggeber erteilt besondere Weisungen aus einem besonderen,im  Vorhinein  vereinbarten  Grund.Das  Verschieben  und  Säubern  von  elektrischen  Geräten  wird  nur  auf  ausdrückliche Weisung   des   Auftraggebers,   unter   vollständigem   Haftungsausschluss   des   Auftragnehmers   durchgeführt.   Selbiges   gilt   für   das Verschieben/Verrücken  von  Möbelstücken.Widerspricht  eine  Weisung  oder  ein  ausdrücklicher  Ausführungswunsch  des  Auftraggebers den  anerkannten  Regeln  der  Technik  (Stand  der  Technik)  wird  er  darauf  hingewiesen.  Wird  die  Ausführung  trotzdem  nach  der  Weisung gewünscht,  so  ist  der  Auftragnehmer  von  jeglicher  Haftung  befreit  (unter  anderem  Fensterreinigung  bei  Minustemperaturen  im Außenbereich).Bei  Durchführung  der  Arbeiten  sind  nur  der  Auftraggeber oder  seine  bekannt  gegebenen  Vertretergegenüber  dem leitenden Personal der Firma RTE Reinigungstechnik Denkmal-, Fassaden-, und  Gebäudereinigung weisungsberechtigt. Führen diese Weisungen zur Auftragsänderung oder Auftragsausweitungen, ist die Firma RTE Reinigungstechnik Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung berechtigt, dafür  das  angemessene  Entgelt  zu  verrechnen.Wenn  die  Zufahrt  zum  Auftragsort  aus  irgendwelchen  Gründen  nicht  möglich  ist (Hangrutsch,  Unfälle,  Straßensperren,  Waldarbeiten,  Schnee-und  Eisfahrbahn,  etc.),  wird  seitens  des  Aufragnehmers  kein  Ersatztermin zur Verfügung gestellt.Die Firma RTE Reinigungstechnik Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung verrechnet eine Rüstzeit von 15Minuten.


4.) Monatspauschale/Jahrespauschale
Für  die,  vom gewerblichen Auftraggeber  ausgewählte  und  von  diesem  unterfertigte Monatspauschale/Jahrespauschale  wird  ein beiderseitiger  ein  Kündigungsverzicht  von  zwölf Monaten  vereinbart.  Sollte  der  Auftraggeber  vorzeitig  kündigen,  so  hat  die  Kündigung schriftlich  zu  erfolgen.  Die  ausstehenden  Monate  sind  sodann  sofort  und  ohne  Abzug  vom  Auftraggeber  zu  begleichen.  Eine  vorzeitige Kündigung   seitens   des   Auftragsgebers   schließt   weitere   Reinigungsarbeiten   per   sofort   aus.   Sollte   der   Auftragnehmer   das Vertragsverhältnis  vorzeitig  kündigen,  so  fallen  für  den Auftraggeber  keinerlei  weitere  Kosten  an. Nach  Ablauf  von  zwölf  Monaten  bei Jahrespauschalen, gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate bei Jahrespauschalen, als verlängert, sofern der Auftraggeber das Vertragsverhältnis  nicht  schriftlich  unter  Einhaltung  einer  drei  monatigen  Kündigunsfrist  bei  Jahrespauschalen,  zum  Monatsersten aufkündigt.Vom  Auftraggeber stornierte  oder  einseitig  verlegte    Auftragstermine  werden nicht  eingearbeitet.Rechnungen  sind  zahlbar binnen fünf Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit.


5.) Unterbleibung der Ausführung
Unterbleibt  die  Ausführung  des  Auftrages  oder Teile  davon  aus  Gründen,  die  im  Bereich  des  Auftraggebers  liegen  (Stornierungen und/oder   einseitig,   vom   Auftraggeber   veranlasste   Verschiebungen   von   Terminen,   etc.),ist   der   Auftragnehmer   berechtigt   ein angemessenes Entgelt für den Entfall des Auftrages zuverrechnen, wobei dieses mit einer Pauschale von 20% des Nettoauftragswertes vereinbart wird, ausgehend von einem Auftragswert von 1,5h netto.Erfolgt jedoch die Leistungsverweigerung des Auftraggebers oder die Ausführung  der  Arbeiten  so  kurzfristig,  dass  der  Auftragnehmer  keinen  Ersatzauftrag  ausführen  kann,  so  hat  der  Auftraggeber  das  volle Entgelt  zu  leisten  (angenommen  wird  dervolle  Auftragspreis  bzw.  bei  einfachen  Unterhaltsreinigungen  ein  Auftragswert  von  1,5h  netto).Wird  die  Ausführung  der  Arbeiten  nur  zeitlich  verzögert,  so  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,  Stehzeiten  für  die  eingesetzten  Mitarbeiter und  zusätzlichen  Fahrtzeiten  in  angemessener  Höhe  zu  verrechnen.Leerfahrten  (Unterbleibt  die  Ausführung  des  Auftrages  durch  den Auftraggeber), werden  mit  60,00  Euro  netto  verrechnet  und  sind  nach  Erhalt  der  Rechnung  binnen  5  Werktagen  ohne  jegliche  Abzüge prompt zu bezahlen.


6.) Haftung
Die Firma RTE Reinigungstechnik Denkmal-, Fassaden-, und Gebäudereinigung haftet für seine Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sowie durch  die  Deckung  der  bestehenden  Haftpflichtversicherung.Der  Auftraggeber  ist  verpflichtet,  die  zu  reinigenden  Bereiche  frei  zu halten   und   Wertgegenstände   selbst   zu   sichern   oder   vorher   zu   entfernen.Für   unvermeidbare   Schäden,   die   als   Folge   der Auftragsdurchführung entstehen (Belastung durch Wasser-oder Chemikaliendämpfe an angrenzenden Flächen oder Teilen) besteht keine Haftung des Auftragnehmers.An die Firma RTE Reinigungstechnik übergebene Schlüsseln sind mit einem Gesamtwert von 100,00 Euro bei Verlust versichert.Gerätschaften,  welche  der  Firma  RTE Reinigungstechnik  für  eine  Auftragsausführung  übergeben  werden,  sind  nach  ihrem  Zeitwert versichert. Ein Bruch oder ein Kurzschluss der Gerätschaften sind Sache des Eigentümers und werden nicht von der Firma RTE Reinigungstechnik oder Ihren Mitarbeitern ersetzt. Die Beweispflicht des Schadens liegt beim Auftraggeber. Sofern der Schaden durch Mitarbeiter der Firma RTE Reinigungstechnik entstanden ist wird nach Vorlage der Originalkaufrechnung der momentane Zeitwert ersetzt.


7.) Gewährleistung
Der  Auftraggeber  ist  verpflichtet,  nach  Beendigung  der  Arbeiten  eine  ihm  vom  Auftragnehmer  vorgelegte  schriftliche  Bestätigung  über Durchführung  und  Fertigstellung  der  Arbeiten  zu  unterfertigen,  bei  Verweigerung  oder  Abwesenheit  gelten  die  Arbeitenals  mängelfrei übernommen.Nach   positiver   Unterfertigung   der   Arbeitsabnahme   gelten   alle   Arbeiten   als   vollständig,   schad,-sowie   mangelfrei übernommen. Der  Auftraggeber  hat  dabei  bereits  sichtbare  Durchführungsmängel  in  dieser  Bestätigung  zu  vermerken,  widrigenfalls  ein Anspruch  darauf  erloschen  ist.Mängel  die  erst  später  auftreten,  sind  von  jeglichen  Gewährleistungs-oder  Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.Unterlässt  der  Auftraggeber  eine  rechtzeitige  Mängelrüge  oder  Beweissicherung,  so  können  keine  Ansprüche  mehr geltend  gemacht  werden  (§  377  Abs  2  UGB  gilt  sinngemäß).  Seitens  des  Auftragnehmers  werden  Mängel  binnen  3  Wochen  nach Begutachtung kulanter Weise nachgebessert. Wird diese Nachbesserung seitens des Auftraggebers verhindert, so gelten die Arbeiten als erledigt und mängelfrei übernommen.


8.) Zahlungsbedingungen
Das Entgelt ist prompt nach Erhalt der Rechnung binnen 5 Werktagen ohne Abzug fällig. Die Fälligkeit tritt ein, wenn die Rechnung an der im  Auftrag  angegebenen  Adresse  des  Auftraggebers  zugestellt  wird,  wobei  Übersendung  per  E-Mail  oder  Telefax  ausreicht. Bei Zahlungsverzug  werden  alle  Mahn-und  Inkassospesen  in  Rechnung  gestellt.Bei  Nichtzahlung  einer  offenen  Rechnung  binnen  5 Werktagen,  ist  es  der  Firma  RTE Reinigungstechnik Denkmal-,  Fassaden-,  und  Gebäudereinigung gestattet,  laufende  Arbeiten  per  sofort einzustellen.Pauschalierte Rechnungen  oder  Monatsrechnungen  sowie  Jahrespauschalen  in  Form  von  Monatsrechnungen  sind  binnen  5  Werktagen nach  Zustellung  fällig.  Bei  pauschalierten  Rechnungen  gilt  eine  schriftliche  Kündigungsfrist  seitens  des  Auftragnehmers  als  auch  des Auftraggebers von  3  Monaten,  jeweils  zum  Ersten  eines  jeden  Monats.  Pauschalierte  Rechnungen  beinhalten  alle  Spezialreiniger  sowie die  Anfahrt.  Das  Reinigen  der  Fenster  ist  nicht  in  der  Pauschale  enthalten.  Vereinbarte  Pauschalen  haben  eine  Preisgarantie  von  6 Monaten.Für   die,   vom   Auftraggeber   ausgewählte   und   von   diesem   unterfertigte Jahrespauschalen   wird   ein   beiderseitiger Kündigungsverzicht von zwölf Monaten vereinbart. Sollte der Auftraggeber vorzeitig kündigen, so hat die Kündigung schriftlichzu erfolgen. Die  ausstehenden  Monate  sind  so dann  sofort  und  ohne  Abzug  zu  begleichen.  Eine  vorzeitige  Kündigung  seitens  des  Auftragsgebers schließt weitere Reinigungsarbeiten  per sofort aus. Sollte der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis vorzeitig kündigen, so fallen für den Auftragsgeber keinerlei Kosten an.Nach Ablauf von zwölf Monaten gilt das Vertragsverhältnis auf weitere zwölf Monate verlängert, sofern der  Auftraggeber  das  Vertragsverhältnis  nicht  schriftlich  unter  Einhaltung  einer  dreimonatigen  Kündigungsfrist  zum Monatsersten aufkündigt.Der  Ausbruch  einer  Epidemie  oder  Pandemie  setzt  die  zu  bezahlenden  und  vereinbarten Entgelte nicht  außer  Kraft.  Die Entgeltforderungen  sind  bis  zum  Ablaufdatum der  vereinbarten  Pauschale  vollständig  ohne  jegliche  Abzüge nach  Rechnungslegung zu bezahlen.Rechnungen sind zahlbar  binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Sonstige Vereinbarungen und  Nebenabreden bedürfen zu ihrer  Wirksamkeit  der  Schriftlichkeit.Aktionen,  welche  die Firma  RTE Reinigungstechnik Denkmal-,  Fassaden-,  und  Gebäudereinigung anbietet sind von den monatlichen Pauschalen ausgenommen.


9.) Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die aus allen Vertragsverhältnissen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber entstehen sollten, wird gemäß § 104 JN die Zuständigkeit des Bezirks-oder Landesgerichts Graz (je nach Höhe des Streitwertes) ausschließlich vereinbart.


10.) DSGVO
Durch meine Annahme des Vertrages, sowie durch meine Unterschrift welche ich der Firma RTE Reinigungstechnik leiste, bin ich damit einverstanden,   dass   meine   personenbezogenen Daten   an   Dritte   (Buchhaltung,   Wirtschaftsberater,   Rechtsberater,   Finanzamt) weitergegeben  werden.  Ich  bin  damit  einverstanden,  dass  ich  per  Post,  per  Telefon,  per  Mail,  per  SMS,  per  Whatsapp  o.ä.  verständigt werde, wenn es auf Grund einer Unklarheit, einer Nachfrage, eines Problems, einer Terminänderung o.ä. nötig ist.


11.) Verschwiegenheitspflicht
Der  Auftragnehmer  weist  den  Auftraggeber  darauf  hin,  dass  die Ausübung  seiner  reinigenden  Tätigkeit  voraussichtlich  Kenntnis  über personenbezogene  Daten  sowie  Geschäfts-und  Betriebsgeheimnisse,  erhält.  Alle  diese  Informationen  werden  absolut  vertraulich behandelt   und   unterliegen   den   Bestimmungen   des   österreichischen   und   europäischen   Datenschutzrechts.   Alle   Mitarbeiter   des Auftragnehmers wurden über die Geheimhaltungspflicht gegenüber den Auftraggebern in Kenntnis gesetzt.

Kontakt

Mst. Rene' Tomiak-Ertl
Tel.: +43 664 2034870
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anschrift

Boder 256
8786 Rottenmann
Österreich

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